Was regelt das Architektenrecht?
Das Architektenvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Auftraggeber.
Architektenverträge können grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden. Schon aus Gründen der Klarheit sollten die Vereinbarungen aber schriftlich getroffen werden, um Missverständnisse und enttäuschte Erwartungen über die zu erbringenden Leistungen zu vermeiden.
Das Honorar des Architekten ist in der HOAI geregelt. Diese gibt nur einen Rahmen vor. Welche Leistungen konkret zu erbringen sind und ob alle Leistungsphasen ganz teilweise auf einmal oder erst stufenweise nach Planungs- und Baufortschritt beauftragt werden sollen, ist im Architektenvertrag festzuhalten.
Der Architekt haftet seinem Auftraggeber für Fehler seiner Leistungen. Je nach Konstellation haftet der Architekt neben oder gemeinsam mit dem ausführenden Bauunternehmer. Häufig liegt zwischen Bauleistung des Unternehmers und dem Ende der letzten Tätigkeit des Architekten ein längerer Zeitraum. Das kann dazu führen, dass der Architekt für einen Baumangel noch in Anspruch genommen werden kann, wenn die Gewährleistungsfristen gegenüber dem Bauunternehmer schon lange abgelaufen sind.
Bei Streitigkeiten über Honorar- oder Haftungsfragen vertreten wir sowohl Architekten als auch Bauherren.
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